Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub (nicht zu verwechseln mit dem Elternurlaub), den Sie bei der Geburt ihres Kindes beantragen können, wird ab dem 1.01.2018 für Privatbeamte von 2 auf 10 Tage verlängert.

Weitere Details finden Sie unter  https://guichet.public.lu/de/entreprises/ressources-humaines/conges/situation-perso/conge-paternite.html

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei: Ministère du Travail (24786100 oder pappecongé@mt.etat.lu)

Die Zukunftskasse kann Ihnen keine weitere Informationen dazu geben.

 

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